Existenzgründung Imbisswagen

Sie möchten unabhängig von Anderen sein? Sie möchten ihr eigener Chef sein, selber das Ruder in der Hand haben und finanziell unabhängig sein? Dann ist wahrscheinlich eine Existenzgründung mit einem Imbisswagen genau das Richtige für Sie.

Seit Jahren gibt es immer mehr Märkte, Feste und Festivals. Unsere Bevölkerungszahlen wachsen stetig und unser Leben wird immer schneller - so auch unsere Essgewohnheiten. Davon können Besitzer eines Verkaufs- und Imbisswagens nur profitieren. Hinzu kommt die Flexibilität, die man mit einem mobilen Verkaufswagen dazugewinnt. Man kann seinen Standort selbständig wählen und ist auch bei der Wahl des Sortiments nicht sehr Eingeschränkt. Mit einem Imbisswagen können Sie Bratwürste, Getränke, Süssigkeiten, Fisch, Zeitschriften und noch vieles mehr verkaufen. Sie können sich also den gegebenen Umständen perfekt anpassen. Eine Fähigkeit, die in einer schnelllebigen Welt in der wir heute leben Gold wert ist.
Sind Sie noch skeptisch?

Existenzgruendung Imbisswagen
Franchise-Systeme als Existenzgründung

Mit wenig Einsatz können Sie viel Gewinn erwirtschaften und Ihre Fähigkeiten ausbauen.

Die rechtlichen Vorraussetzungen für einen Imbiss gestalten sich auf den ersten Blick kompliziert, aber mit ein wenig Hilfe und Engagement, kennen Sie sich bald bestens auf dem Gesetzesgebiet aus.

Für den Betrieb eines Imbisswagens benötigen Sie eine Gewerbeerlaubnis, die ihnen Ihr Gewerbe- oder Ordnungsamt für 200-500 Euro erteilt. Zusätzlich benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Die Reisegewerbekarte ist aber nur solange gültig, wenn Sie ihren Verkaufswagen maximal 6 Wochen an einer Stelle stehen lassen. Auch wenn Sie den Wagen immer mitnehmen, wenn Sie nach Hause fahren, ist eine neue Gewerbeanzeige nötig. Wenn Sie Ihren Standplatz anmelden möchten, brauchen Sie auf alle Fälle eine Nutzungserlaubnis bzw eine Baugenehmigung (bei feststehenden Buden) von ihrer Komune.
Ferner benötigt man bei Verkauf von alkoholischen Getränken eine gaststättenrechtliche Erlaubnispflicht. Selbstverständlich brauch man bei dem Verkauf von Nahrungsmitteln die Belehrung des Infektionsschutzgesetzes von Ihrem Gesundheitsamt.


Der obere Text stellt keine Rechtsberatung da, sondern soll Ihnen nur zeigen, wieviel bürokratischer Aufwand und Kosten ungefähr auf Sie zukommen, wenn Sie sich für ein Geschäft mit Verkaufswagen einlassen. Lassen Sie sich immer bei Ihrer zuständigen Kommune beraten und aufklären. Fragen Sie ruhig nach, wenn Sie etwas nicht verstehen! Lieber eine dumme Frage, als nachher mit einem fehlenden oder fehlerhaften Schein darzustehen!

Weitere Informationen erhalten Sie in ausgewählter Fachliteratur. Für die Ungeduldigen die sofort einen Imbisswagen kaufen möchten gehts hier weiter. Für alldiejenigen, denen ein Verkaufswagen zu groß ist, sollten sich vielleicht über Verkaufsanhänger informieren.